Redaktion der IP-Übertragungsvereinbarung mit anonym.plus

IP-Übertragungsvereinbarungen teilen, ohne die Identität der Zedenten preiszugeben.

Die Redaktion von IP-Übertragungsvereinbarungen entfernt personenbezogene Daten der Zedenten — Erfinder, Autoren und Entwickler — damit die Verträge im M&A-Due-Diligence-Prozess gemäß DSGVO Erwägungsgrund 26 geprüft werden können. anonym.plus verarbeitet die Unterlagen lokal; Umfang der übertragenen Rechte, Lizenzgebühren und Nutzungseinschränkungen bleiben für die Rechtsprüfung vollständig erhalten. GeschGehG schützt dabei die begleitend übertragenen Geschäftsgeheimnisse.

Wann es greift

Der Erwerber prüft das IP-Portfolio der Zielgesellschaft. Die Übertragungsvereinbarungen enthalten Daten von Erfindern und Entwicklern, die ohne deren Einwilligung nicht weitergegeben werden dürfen.

Wie anonym.plus es löst

  1. Laden Sie die Übertragungsvereinbarungen (DOCX oder PDF) in die lokal installierte Anwendung.
  2. Die Engine erkennt Namen der Zedenten, Steuer-IDs, Anschriften und Kontaktdaten.
  3. Umfang der Rechte, Lizenzgebühren und Nutzungseinschränkungen bleiben vollständig erhalten.
  4. Prüfen Sie die Treffer und schließen Sie Werkbezeichnungen aus, die als Personennamen erkannt wurden.
  5. Ersetzen Sie jeden Zedenten durch eine Bezeichnung ([ZEDENT_1]) oder schwärzen Sie den Eintrag.
  6. Exportieren Sie die bearbeiteten Vereinbarungen; die Originale verbleiben im IP-Archiv.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
Erfinder-ZedentPERSONOscar Serrano → [ZEDENT_1]
MiterfinderPERSONRosa Puig → [ZEDENT_2]
Steuer-IDDE_TAX_IDSteuer-IdNr. 67 890 123 456 → [STEUER_ID]
AnschriftLOCATIONIsartalstraße 74, 81379 München → [ANSCHRIFT]
E-MailEMAIL_ADDRESSo.serrano@erfinder.de → [EMAIL]
ÜbertragungsdatumDATE_TIMEübertragen am 01.03.2024 → [DATUM]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Ein einziger Erfinder eines sehr spezifischen IP-Assets kann ohne Namensnennung identifiziert werden. Prüfen Sie, ob die Rechtsbeschreibung eine mittelbare Identifizierung ermöglicht.

Häufig gestellte Fragen

Haben Erfinder ein Urheberpersönlichkeitsrecht auch nach einer Rechtsübertragung?

Ja. Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist nach deutschem UrhG unveräußerlich. Die Anonymisierung von Übertragungsvereinbarungen im VDR berührt dieses Recht nicht; sie schränkt lediglich die Zirkulation personenbezogener Daten ein.

Erfordert die Übertragung von Geschäftsgeheimnissen besondere Maßnahmen?

Geschäftsgeheimnisse werden nach dem GeschGehG 2019 geschützt. Übertragungsvereinbarungen, die Angaben zu natürlichen Personen enthalten, sind vor der Weitergabe gemäß DSGVO zu bereinigen.

Darf der Erwerber die anonymisierten Vereinbarungen zur Prüfung erhalten?

Ja. Die Version ohne Zedentenangaben genügt zur Prüfung des Rechtsumfangs; vollständige Daten werden nach dem Closing unter den Garantien des SPA übermittelt.