Schwärzung des Mediationsprotokolls mit anonym.plus

Schützen Sie die Identität der Mediationsparteien in der vertraulichen Mitschrift.

Die Schwärzung des Mediationsprotokolls entfernt personenbezogene Daten aus der vertraulichen Mediationsmitschrift nach § 4 MediationsG. Mediatoren unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. anonym.plus verarbeitet die Aufzeichnung lokal: Parteiidentitäten, Vermögensdaten und Einigungsvorschläge werden getilgt, der Mediationsablauf bleibt nachvollziehbar.

Wann es greift

Eine Mediation wurde abgeschlossen. Der Mediator oder eine Partei möchte das Protokoll zu Dokumentationszwecken aufbewahren oder für Schulungen nutzen. Die Identität aller Beteiligten muss zuvor geschwärzt werden.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie die Mediationsmitschrift in die lokal installierte Anwendung.
  2. Das System erkennt Namen, Anschriften, Vermögenswerte und Einigungspositionen.
  3. Verfahrensschritte und Mediationsklauseln werden nicht angetastet.
  4. Prüfen Sie jeden Vorschlag und schwärzen oder ersetzen Sie die Fundstellen.
  5. Speichern Sie die bereinigte Fassung lokal; das Original bleibt unverändert.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
ParteienPERSONMediationspartei A: Stefan Lange → [PARTEI_A]
MediatorPERSONMediatorin Irene Koch → [MEDIATOR]
DatumDATE_TIMESitzung vom 22.01.2026 → [DATUM]
AnschriftLOCATIONMediationsstelle Frankfurt, Kaiserstraße 14 → [ORT]
VermögenswertFINANCIAL_ACCOUNTStreitwert: 45.000 € → [BETRAG]
E-MailEMAIL_ADDRESSs.lange@beispiel.de → [EMAIL]

Erreichte Konformität

Anonymisieren Sie Mediationsmitschriften lokal — Tarife ansehen & kostenlos starten →

Grenzen & Hinweise

Mediationsprotokolle enthalten häufig sensible Einigungspositionen, die über reine Personenangaben hinausgehen. Prüfen Sie das Ergebnis auf wirtschaftliche Angaben, die indirekt Rückschlüsse auf die Parteien ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen

Müssen alle Angaben in einer Mediationsmitschrift geschwärzt werden?

Die Verschwiegenheitspflicht nach § 4 MediationsG gilt für alle Inhalte, die nicht zur Vollstreckung einer Einigung benötigt werden. Personenidentifikatoren sind in jedem Fall zu schwärzen, bevor das Protokoll weitergegeben wird.

Darf der Mediator das Protokoll nach der Schwärzung aufbewahren?

Ja, für interne Dokumentationszwecke. Die geschwärzte Fassung darf keine Rückschlüsse auf die Identität der Parteien zulassen.

Verarbeitet das Tool auch Protokolle aus Online-Mediationen?

Ja. Textbasierte Protokolle und exportierte Chat-Mitschriften werden vollständig lokal verarbeitet.