Die Tilgung von PII im Zeugengesprächsprotokoll beseitigt personenbezogene Daten aus der Notiz oder dem Vermerk, der nach einem informellen Zeugengespräch erstellt wurde. anonym.plus verarbeitet das Dokument lokal nach ZPO §§ 396–414: die sachlichen Angaben der Auskunftsperson bleiben, ihre Identität wird getilgt.
Wann es greift
Ein Anwalt hat vor der förmlichen Vernehmung ein Vorgespräch mit einem Zeugen geführt und ein Gesprächsprotokoll erstellt. Dieses soll intern weitergegeben werden, ohne die Identität des Zeugen preiszugeben.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie den Gesprächsvermerk in die lokal installierte Anwendung.
- Das System erkennt Name, Anschrift, Kontaktdaten und Gesprächsdatum des Zeugen.
- Inhaltliche Angaben und Sachverhaltsdetails bleiben unberührt.
- Prüfen und bestätigen Sie die Tilgungsvorschläge.
- Tilgen Sie alle Identifikatoren und speichern Sie die bereinigte Fassung.
Was Sie bereitstellen
- Das Zeugengesprächsprotokoll als PDF, DOCX oder TXT.
- Den Modus: Tilgen, Schwärzen oder Pseudonymisieren.
- Optional: eine Liste der zu schützenden Zeugen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Zeuge | PERSON | Auskunftsperson Dieter Braun → [ZEUGE_1] |
| Datum | DATE_TIME | Gespräch am 01.04.2026 → [DATUM] |
| Anschrift | LOCATION | Wiesenweg 7, 60314 Frankfurt/M. → [ANSCHRIFT] |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 69 55443322 → [TEL] |
| EMAIL_ADDRESS | d.braun@beispiel.de → [EMAIL] | |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | Az. 2 O 410/26 → [AZ] |
Erreichte Konformität
- Unterstützt die konforme interne Weitergabe von Gesprächsvermerken nach ZPO §§ 396–414.
- Schützt personenbezogene Daten des Zeugen gemäß DSGVO Art. 6.
- Keine externen Verbindungen: der Vermerk verbleibt auf Ihrem Gerät.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM gesichert.
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Grenzen & Hinweise
Informelle Gesprächsnotizen enthalten gelegentlich umgangssprachliche Angaben, die schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie das Ergebnis auf indirekte Identifikatoren wie Spitznamen, Berufsbezeichnungen oder Ortsbeschreibungen.
Häufig gestellte Fragen
Unterliegt ein Zeugengesprächsprotokoll der Verschwiegenheitspflicht?
Ja. Gespräche zwischen Anwalt und Zeuge vor der Vernehmung unterliegen dem Mandatsgeheimnis nach BRAO § 43a Abs. 2. Das Tool verarbeitet das Dokument vollständig lokal, ohne die Pflicht zu verletzen.
Kann ich auch handschriftliche Notizen verarbeiten?
Ja, wenn diese eingescannt wurden. Das OCR-Modul extrahiert den Text aus dem Scan.
Werden Gesprächsdaten im Log gespeichert?
Nein. anonym.plus erstellt kein serverbasiertes Log. Alle Vorgänge sind ausschließlich lokal.