Ein Prozessgeständnis nach ZPO § 288 enthält das förmliche Einräumen von Tatsachen durch eine Partei. Das Schriftstück bezieht sich bisweilen auf Dritte, deren Identität schutzwürdig ist. anonym.plus pseudonymisiert diese Angaben lokal, damit die prozessuale Wirkung erhalten bleibt und zugleich der Datenschutz gewahrt wird.
Wann es greift
Ein Anerkenntnisschreiben nennt Namen von Zeugen, die nicht Partei des Verfahrens sind. Diese Identifikatoren sollen pseudonymisiert werden, bevor das Dokument eingereicht wird.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie das Anerkenntnisschreiben (DOCX oder PDF) in die lokal installierte Anwendung.
- Das Modul scannt jeden Satz auf Drittpartei-Identifikatoren.
- Namen, Adressen und Kontaktdaten von Nicht-Parteien werden hervorgehoben.
- Prüfen Sie die Markierungen und lassen Sie Parteibezeichnungen und Rechtsbegriffe stehen.
- Pseudonymisieren Sie jeden Identifier durch einen stabilen, intern konsistenten Bezeichner.
- Exportieren Sie das pseudonymisierte Schriftstück ohne externen Netzwerkzugriff.
Was Sie bereitstellen
- Das Anerkenntnisschreiben (DOCX oder PDF).
- Modus: Pseudonymisieren mit konsistentem Bezeichner.
- Optional: eine Konkordanztabelle für die spätere Rückverfolgung.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Person | PERSON | Bernd Fischer → [DRITTER_1] |
| Datum | DATE_TIME | Ereignis am 05.03.2026 → [DATUM] |
| Anschrift | LOCATION | Ringstraße 8, 70173 Stuttgart → [ANSCHRIFT] |
| EMAIL_ADDRESS | b.fischer@kontakt.de → [EMAIL] | |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 711 4433 2211 → [TEL] |
| IBAN | DE_IBAN | DE44 5001 0517 5407 3249 31 → [IBAN] |
Erreichte Konformität
- Schützt Dritte im Rahmen eines Prozessgeständnisses nach ZPO § 288.
- Erhält die prozessuale Wirkung des Schriftstücks durch konsistente Pseudonyme.
- Vollständig offline: Das Dokument verlässt nicht Ihren Rechner.
- Arbeitsdateien sind mit AES-256-GCM verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Wenn der Name einer dritten Person für die Tatsachenbehauptung selbst erheblich ist, darf er nicht entfernt werden. Prüfen Sie jeden Treffer inhaltlich, bevor Sie ihn pseudonymisieren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Prozessgeständnis nach ZPO § 288?
Es ist die förmliche Anerkennung einer Tatsachenbehauptung durch eine Partei im laufenden Verfahren. Es bindet das Gericht im Rahmen der Beweisführung.
Verliert das Schriftstück seine prozessuale Wirkung durch Pseudonymisierung?
Nein, sofern die Fakten selbst erhalten bleiben und nur Drittpartei-Identifikatoren pseudonymisiert werden.
Können Pseudonyme intern zugeordnet werden?
Ja, mit der optionalen Konkordanztabelle, die ausschließlich lokal gespeichert wird.