Anonymisierung des Schwärzungsprotokolls mit anonym.plus

Anonymisieren Sie Kanzlei- und Mandantenidentifikatoren im Schwärzungsprotokoll, bevor es eingereicht wird.

Das Schwärzungsprotokoll dokumentiert, welche Passagen in einem Produktionssatz geschwärzt wurden und aus welchem Grund. Es enthält häufig Mandantennamen und Aktenzeichen, die dem Berufsgeheimnis nach BRAO § 43a Abs. 2 unterliegen. anonym.plus anonymisiert diese Einträge lokal, damit das Protokoll seiner prozessualen Funktion genügt, ohne Mandatsgeheimnisse preiszugeben.

Wann es greift

Das Schwärzungsprotokoll muss der Gegenseite zur Prüfung übergeben werden. Es enthält Mandantennamen und interne Aktenzeichen. Diese Angaben müssen vor der Übergabe anonymisiert werden.

Wie anonym.plus es löst

  1. Laden Sie das Schwärzungsprotokoll (DOCX, PDF oder XLSX) in die lokale Anwendung.
  2. Das Modul scannt jede Zeile auf Mandantenidentifikatoren und Aktenzeichen.
  3. Namen, Kanzleibezeichnungen und Aktenzeichen werden hervorgehoben.
  4. Prüfen Sie die Markierungen; behalten Sie Kategorie- und Rechtsgrundlagenangaben bei.
  5. Anonymisieren Sie jeden Identifikator durch eine neutrale Bezeichnung.
  6. Exportieren Sie das anonymisierte Protokoll ohne Netzwerkzugriff.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
Person (Mandant)PERSONRalf Zimmer → [MANDANT_1]
OrganisationORGANIZATIONZimmer Bau GmbH → [MANDANT_ORG]
DatumDATE_TIMEProtokolldatum 02.05.2026 → [DATUM]
AktenzeichenNATIONAL_IDAZ 9 O 2345/26 → [AZ]
beA-SAFE-IDNATIONAL_IDDE.BRAK.87654321 → [BEA-ID]
E-MailEMAIL_ADDRESSr.zimmer@mandant.de → [EMAIL]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Ein Protokoll, das auf externe Referenzlisten verweist, erfordert eine konsistente Anonymisierung über alle referenzierten Dokumente hinweg. Stellen Sie sicher, dass alle Querverweise ebenfalls anonymisiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Was enthält ein Schwärzungsprotokoll?

Eine Auflistung aller geschwärzten Passagen im Produktionssatz, mit Angabe des Grundes (z. B. Berufsgeheimnis, DSGVO) und der betroffenen Belegs-ID.

Warum müssen Mandantennamen im Protokoll anonymisiert werden?

Weil das Protokoll an die Gegenseite übergeben wird und Mandantennamen dem Berufsgeheimnis nach BRAO § 43a Abs. 2 unterliegen.

Bleibt das Protokoll nach der Anonymisierung funktional?

Ja. Die prozessual relevanten Angaben — Kategorie und Rechtsgrundlage — bleiben erhalten; nur die Identifikatoren werden anonymisiert.