Die Pseudonymisierung einer Bescheid-Stellungnahme entfernt personenbezogene Angaben von Anmelder und Vertreter, bevor das Schriftstück weitergegeben wird. Gemäß PatG § 31 sind Verfahrensakten beim DPMA einsehbar — anonym.plus sichert die personenbezogenen Bezeichner, ohne den Verfahrensinhalt zu verändern.
Wann es greift
Sie bereiten die Stellungnahme auf einen Prüfungsbescheid zur Einreichung oder internen Freigabe vor. Namen und Adressen von Anmelder und Vertreter müssen vor der Weitergabe entfernt werden.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Stellungnahme in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
- Die lokale OCR liest eingescannte Seiten des Schriftstücks.
- Das Programm markiert Namen, Vollmachten, Adressen und Kontaktdaten.
- Prüfen Sie die Treffer und bewahren Sie das DPMA-Aktenzeichen.
- Pseudonymisieren oder ersetzen Sie jeden Personenbezeichner.
- Speichern Sie die bereinigte Fassung lokal — kein externer Aufruf.
Was Sie bereitstellen
- Die Bescheid-Stellungnahme als PDF, DOCX oder Scan.
- Gewünschte Aktion: Pseudonymisieren, Ersetzen oder Maskieren.
- Optional: Ausnahmeliste für DPMA-Aktenzeichen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Anmelder | PERSON | Anmelderinhaberin Dr. Eva Schäfer → [ANMELDER] |
| Vertreter | ORGANIZATION | Patentanwaltskanzlei Müller & Co → [KANZLEI] |
| Datumsangaben | DATE_TIME | Eingereicht am 07.03.2026 → [DATUM] |
| Adresse | LOCATION | Kanzleiweg 5, 80333 München → [ORT] |
| Aktenzeichen | NATIONAL_ID | 10 2023 012 345.6 → [AZ] |
| EMAIL_ADDRESS | e.schaefer@kanzlei.de → [EMAIL] |
Erreichte Konformität
- Pseudonymisiert Personenbezeichner gemäß PatG § 31 (Akteneinsicht).
- Verfahrensinhalt und Begründung der Stellungnahme bleiben unberührt.
- Verarbeitung lokal — keine Daten werden an Dritte übertragen.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Das DPMA-Aktenzeichen identifiziert die Anmeldung eindeutig. Entscheiden Sie, ob es in der weiterzugebenden Fassung sichtbar bleiben soll, und nutzen Sie die Ausnahmeliste entsprechend.
Häufig gestellte Fragen
Bleibt die fachliche Argumentation erhalten?
Ja. Nur Personenbezeichner werden pseudonymisiert. Die patentrechtliche Begründung bleibt vollständig lesbar.
Welche Daten gelten als Personenbezeichner?
Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Vollmachtsdaten. Patentnummern und Bescheidnummern sind keine Personenbezeichner.
Verlässt das Schriftstück meinen Rechner?
Nein. Die Pseudonymisierung erfolgt vollständig lokal.