Pseudonymisierung der Amtsbescheid-Erwiderung mit anonym.plus

Pseudonymisieren Sie Ihre Stellungnahme auf einen DPMA-Bescheid, ohne sie extern zu übermitteln.

Die Pseudonymisierung einer Bescheid-Stellungnahme entfernt personenbezogene Angaben von Anmelder und Vertreter, bevor das Schriftstück weitergegeben wird. Gemäß PatG § 31 sind Verfahrensakten beim DPMA einsehbar — anonym.plus sichert die personenbezogenen Bezeichner, ohne den Verfahrensinhalt zu verändern.

Wann es greift

Sie bereiten die Stellungnahme auf einen Prüfungsbescheid zur Einreichung oder internen Freigabe vor. Namen und Adressen von Anmelder und Vertreter müssen vor der Weitergabe entfernt werden.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie die Stellungnahme in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die lokale OCR liest eingescannte Seiten des Schriftstücks.
  3. Das Programm markiert Namen, Vollmachten, Adressen und Kontaktdaten.
  4. Prüfen Sie die Treffer und bewahren Sie das DPMA-Aktenzeichen.
  5. Pseudonymisieren oder ersetzen Sie jeden Personenbezeichner.
  6. Speichern Sie die bereinigte Fassung lokal — kein externer Aufruf.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
AnmelderPERSONAnmelderinhaberin Dr. Eva Schäfer → [ANMELDER]
VertreterORGANIZATIONPatentanwaltskanzlei Müller & Co → [KANZLEI]
DatumsangabenDATE_TIMEEingereicht am 07.03.2026 → [DATUM]
AdresseLOCATIONKanzleiweg 5, 80333 München → [ORT]
AktenzeichenNATIONAL_ID10 2023 012 345.6 → [AZ]
E-MailEMAIL_ADDRESSe.schaefer@kanzlei.de → [EMAIL]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Das DPMA-Aktenzeichen identifiziert die Anmeldung eindeutig. Entscheiden Sie, ob es in der weiterzugebenden Fassung sichtbar bleiben soll, und nutzen Sie die Ausnahmeliste entsprechend.

Häufig gestellte Fragen

Bleibt die fachliche Argumentation erhalten?

Ja. Nur Personenbezeichner werden pseudonymisiert. Die patentrechtliche Begründung bleibt vollständig lesbar.

Welche Daten gelten als Personenbezeichner?

Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Vollmachtsdaten. Patentnummern und Bescheidnummern sind keine Personenbezeichner.

Verlässt das Schriftstück meinen Rechner?

Nein. Die Pseudonymisierung erfolgt vollständig lokal.