Anonymisierung der Erfindungsmeldung mit anonym.plus

Machen Sie die Meldung anonym, bevor Sie sie auswerten — ohne Netzwerkaufruf.

Die Anonymisierung einer Erfindungsmeldung entfernt direkte und indirekte Bezeichner, sodass das Dokument im Sinne von DSGVO Erwägungsgrund 26 anonym wird. anonym.plus verarbeitet die Akte auf Ihrem Gerät. Der technische Inhalt bleibt auswertbar; die Identität des Erfinders entfällt.

Wann es greift

Die F&E-Abteilung sammelt Meldungen von Arbeitnehmern und möchte diese für statistische Zwecke oder Technologiebewertungen archivieren, ohne die persönliche Identität jedes Einreichenden zu speichern.

Wie anonym.plus es löst

  1. Laden Sie die Erfindungsmeldung (PDF, DOCX oder Scan) in anonym.plus.
  2. Die lokale OCR verarbeitet handausgefüllte Formulare bei Bedarf.
  3. Das Programm markiert Namen, Personalnummern, Datumsangaben und Kontaktdaten.
  4. Bestätigen Sie die Treffer und bewahren Sie technische Fachbegriffe.
  5. Anonymisieren Sie jeden Bezeichner durch eine neutrale, stabile Marke.
  6. Speichern Sie die anonymisierte Version lokal — keine externe Übertragung.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
ErfinderPERSONMitarbeiterin Lena Brandt → [ERFINDER]
DatumsangabenDATE_TIMEEingereicht am 10.04.2026 → [DATUM]
AbteilungORGANIZATIONForschungsbereich Nord → [ABTEILUNG]
AdresseLOCATIONIndustriestraße 5, 70174 Stuttgart → [ORT]
E-MailEMAIL_ADDRESSl.brandt@beispiel.de → [EMAIL]
PersonalnummerNATIONAL_IDPerso-Nr. EMP-00312 → [ID]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Erwägungsgrund 26 verlangt, dass keine Person vernünftigerweise re-identifiziert werden kann. Das Werkzeug entfernt Bezeichner; seltene Kombinationsmerkmale im Freitext prüfen Sie selbst.

Häufig gestellte Fragen

Anonymisierung oder Pseudonymisierung — was ist sinnvoller?

Pseudonymisierung bewahrt eine umkehrbare Verknüpfung über einen separaten Schlüssel. Anonymisierung bricht diesen Bezug dauerhaft und entzieht die Akte dem DSGVO-Anwendungsbereich gemäß Erwägungsgrund 26.

Bleibt der technische Inhalt der Meldung auswertbar?

Ja. Nur identifizierende Elemente werden entfernt. Erfindungsgegenstand, Skizzen und Fachbegriffe bleiben erhalten.

Ist ein Vertrag mit einem externen Anbieter erforderlich?

Nein. Die Verarbeitung findet auf Ihrem Gerät statt. Kein Dritter erhält Zugriff auf die Akte.