Die Maskierung des Berufungsschriftsatzes tilgt unnötige persönliche Angaben aus der Rechtsmittelbegründung, bevor sie beim übergeordneten Spruchkörper eingeht. ZPO § 520 definiert den zwingenden Inhalt der Berufungsbegründung; die DSGVO gebietet die Beschränkung auf das Erforderliche. anonym.plus erkennt und maskiert die relevanten Felder ausschließlich auf Ihrem Gerät.
Wann es greift
Ein Rechtsanwalt reicht die Rechtsmittelbegründung beim OLG ein. Die Eingabe enthält umfangreiche Sachverhaltsdarstellungen mit Adressdaten, Kontonummern und Identifikationsnummern von Dritten, die für die Berufungsrügen nicht erforderlich sind.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie den Rechtsmittelschriftsatz (PDF, DOCX) in die lokal installierte Anwendung.
- OCR liest eingescannte Anlagen und extrahiert den maschinenlesbaren Text.
- Der Analysemotor markiert Personennamen, Anschriften, Kontonummern und amtliche Kennzeichen.
- Sichten Sie die Treffer und bestätigen Sie, welche Angaben entfernt werden sollen.
- Maskieren Sie die freigegebenen Identifikatoren oder ersetzen Sie sie durch generische Platzhalter.
- Exportieren Sie die gesäuberte Pleadschrift; das Original verbleibt auf Ihrem Laufwerk.
Was Sie bereitstellen
- Die Rechtsmittelbegründung als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Maskieren, Schwärzen oder Pseudonymisieren.
- Optional: eine Liste von Fachtermini, die unverändert bleiben sollen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Berufungskläger | PERSON | Thomas Krause → [PARTEI] |
| Reisepass | DE_REISEPASS | C01X0009K → [PASS] |
| Anschrift | LOCATION | Hauptstraße 7, 60311 Frankfurt → [ORT] |
| Datum | DATE_TIME | Urteil vom 15.01.2026 → [DATUM] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | 6 U 45/26 → [AZ] |
| Handelsregister-Nr. | DE_REGISTERED_HANDELSREGISTER_NR | HRB 12345 → [HRB] |
Erreichte Konformität
- Beschränkt persönliche Angaben auf das nach ZPO § 520 Erforderliche.
- Keine Datenübertragung — der Schriftsatz verlässt nie das Kanzleinetz.
- Schützt die Verschwiegenheitspflicht des Verteidigers nach BRAO § 43a Abs. 2.
- Ruhezustandsverschlüsselung mit AES-256-GCM für alle Arbeitsdateien.
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Grenzen & Hinweise
Die Rechtsmittelbegründung muss die Angriffspunkte präzise bezeichnen. Entfernen Sie keinen Sachverhalt, der für die Rüge konstitutiv ist; beschränken Sie die Maskierung auf Randangaben ohne Beweisrelevanz.
Häufig gestellte Fragen
Schwächt die Maskierung die Überzeugungskraft des Rechtsmittels?
Nein. Die rechtliche Argumentation, die Beweisangebote und der Antrag bleiben vollständig erhalten; nur überflüssige Identifikatoren werden entfernt.
Kann ich einen umfangreichen Schriftsatz in einem Durchgang bearbeiten?
Ja. Das System verarbeitet das gesamte Dokument in einem Durchlauf und zeigt jeden Treffer zur Prüfung an, bevor der Export erfolgt.
Wie stelle ich nach der Maskierung Querverweise wieder her?
Die lokal erzeugte Zuordnungstabelle verknüpft jede Kennzeichnung mit dem ursprünglichen Wert — ohne das System zu verlassen.