Die Pseudonymisierung von Beweisanlagen schützt personenbezogene Daten in Beilagen, die gemeinsam mit dem Schriftsatz eingereicht werden. ZPO § 131 verpflichtet zur Vorlage von Urkunden; die DSGVO verlangt, dabei nur die notwendigen Angaben offenzulegen. anonym.plus pseudonymisiert die Angaben lokal, ohne die Anlagen an einen Server zu senden.
Wann es greift
Ein Rechtsanwalt legt als Beweismittel Kontoauszüge, Vertragsunterlagen und E-Mails vor. Diese enthalten Bankdaten und private Kontaktinformationen von Personen, die nicht Partei des Verfahrens sind und deren Daten pseudonymisiert werden sollen.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie die Beweisanlagen (PDF, DOCX oder Scan) in die lokale Anwendung.
- Integrierte Texterkennung liest auch mehrseitige gescannte Dokumente.
- Das Tool hebt IBAN, Personalausweisnummern, Adressen und Telefonnummern hervor.
- Prüfen Sie jeden Vorschlag und bestätigen Sie die zu pseudonymisierenden Felder.
- Ersetzen Sie die Identifikatoren durch kodierte Platzhalter.
- Speichern Sie die pseudonymisierten Anlagen; Originale bleiben unangetastet.
Was Sie bereitstellen
- Die Beweisanlagen als PDF, DOCX oder Bilddatei.
- Eine Aktion: Pseudonymisieren, Tilgen oder Teilmaskierung.
- Optional: eine Zuordnungstabelle für interne Referenzen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Zeuge | PERSON | Maria Schulz → [ZEUGE-1] |
| IBAN | DE_IBAN | DE44 5001 0517 5407 3249 31 → [IBAN] |
| Anschrift | LOCATION | Gartenweg 5, 22085 Hamburg → [ORT] |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 40 123456 → [TEL] |
| Ausweis | DE_PERSONALAUSWEIS | T220001293 → [AUSWEIS] |
| Datum | DATE_TIME | Buchung vom 02.03.2025 → [DATUM] |
Erreichte Konformität
- Entspricht der Vorlagepflicht nach ZPO § 131 bei gleichzeitiger Einhaltung der DSGVO.
- Keine Übertragung der Anlagen — Verarbeitung bleibt auf dem lokalen Gerät.
- Schützt Daten unbeteiligter Dritter gemäß DSGVO Art. 4 Nr. 1.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert.
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Grenzen & Hinweise
Anlagen müssen die Beweismittel vollständig und authentisch wiedergeben. Entfernen Sie keine Angaben, die für den Beweisgehalt konstitutiv sind; beschränken Sie die Pseudonymisierung auf für das Beweisthema irrelevante Daten.
Häufig gestellte Fragen
Verliert die Anlage durch Pseudonymisierung ihren Beweiswert?
Nein, sofern die beweiserheblichen Angaben erhalten bleiben. Nur Angaben, die für das Beweisthema unerheblich sind, werden ersetzt.
Kann ich mehrere Anlagen in einem Durchgang bearbeiten?
Ja. Das System verarbeitet alle Dateien sequenziell und zeigt die Treffer dateiweise zur Überprüfung an.
Wie gebe ich dem Gericht Auskunft über die pseudonymisierten Werte?
Mit der lokal erzeugten Zuordnungstabelle können Sie auf gerichtliche Anfrage jeden Platzhalter dem ursprünglichen Wert zuordnen.