Die Anonymisierung der Rechtsmittelschrift entfernt überflüssige personenbezogene Angaben aus dem Pleading nach ZPO § 519. Das Schriftstück muss Parteiangaben und das Aktenzeichen enthalten; weitere personenbezogene Details können getilgt werden. anonym.plus erledigt dies lokal auf Ihrem Gerät ohne Serververbindung.
Wann es greift
Nach einem erstinstanzlichen Urteil reicht der Anwalt die Berufung ein. Das Pleading enthält private Adressen, Telefonnummern und IdNr. der Mandantin, die vor der Einreichung verschleiert werden sollen.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie die Rechtsmittelschrift in die lokale Anwendung.
- OCR liest auch eingescannte Beilagen und extrahiert deren Text.
- Das Erkennungssystem markiert Adressen, Telefonnummern und Kennziffern.
- Prüfen Sie die Markierungen und schützen Sie zwingend erforderliche Angaben.
- Anonymisieren Sie die bestätigten Identifikatoren durch Platzhalter.
- Exportieren Sie das bereinigte Rechtsmittelschriftstück; das Original bleibt unverändert.
Was Sie bereitstellen
- Die Berufungsschrift als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Anonymisieren, Schwärzen oder Pseudonymisieren.
- Optional: Kennung des Aktenzeichens, das erhalten bleiben soll.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Beschwerdeführerin | PERSON | Petra Zimmermann → [PARTEI] |
| Anschrift | LOCATION | Lindenallee 9, 30175 Hannover → [ORT] |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 511 987654 → [TEL] |
| Steuer-ID | DE_TAX_ID | 12 345 678 901 → [STID] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | 3 U 456/26 → [AZ] |
| Bankverbindung | DE_IBAN | DE56 2505 0000 0001 2345 00 → [KONTO] |
Erreichte Konformität
- Entspricht den Anforderungen der ZPO § 519 bei gleichzeitiger Einhaltung der DSGVO.
- Keine Netzübertragung — Verarbeitung bleibt auf dem lokalen Gerät.
- Schützt Mandantendaten gemäß BRAO § 43a Abs. 2.
- Arbeitsdateien mit AES-256-GCM gesichert.
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Grenzen & Hinweise
Die Berufungsschrift muss Parteibezeichnungen und das erstinstanzliche Aktenzeichen enthalten. Anonymisieren Sie keine dieser Pflichtangaben; prüfen Sie ZPO § 519 vor jeder Änderung.
Häufig gestellte Fragen
Muss die Rechtsmittelschrift die Wohnadresse der Partei enthalten?
ZPO § 519 verlangt die Parteibezeichnung, nicht zwingend die Privatadresse. Prüfen Sie die Anforderungen des jeweiligen Gerichts.
Kann ich Berufungseinlegung und Begründung gemeinsam bearbeiten?
Ja. Das Tool verarbeitet mehrere Dokumente in einem Durchgang.
Verlassen die Dateien mein Gerät?
Nein. Alle Schritte laufen lokal ab.