Das Schwärzen von Dokumenten mit Vertraulichkeitsschutz schützt personenbezogene Angaben in elektronisch übermittelten Schriftsätzen nach ZPO § 298a. Diese Vorschrift regelt den Schutz vertraulicher Inhalte bei der elektronischen Einreichung; die DSGVO konkretisiert, welche Angaben besonders schutzbedürftig sind. anonym.plus schwärzt diese lokal auf Ihrem Gerät.
Wann es greift
Ein Anwalt reicht eine Schutzschrift mit vertraulichen Inhalten über das Schutzschriftenregister ein. Die Schutzschrift enthält Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, die nur für das Gericht bestimmt sind.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie das Schutz- oder Vertraulichkeitsdokument in die lokale Anwendung.
- Das System erkennt Personennamen, Firmenbezeichnungen und Kontodaten.
- Markierte Stellen werden zur individuellen Prüfung angezeigt.
- Bestätigen Sie die zu schwärzenden Angaben und schützen Sie vertragliche Pflichtinhalte.
- Schwärzen Sie die bestätigten Identifikatoren vor der elektronischen Einreichung.
- Exportieren Sie das geschwärzte Dokument; das Original verbleibt auf Ihrem Laufwerk.
Was Sie bereitstellen
- Das Vertraulichkeitsdokument als PDF oder DOCX.
- Eine Aktion: Schwärzen, Redigieren oder Pseudonymisieren.
- Optional: Kennung von Passagen, die dem Gericht vollständig zugänglich bleiben sollen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Schutzsuchender | PERSON | Dr. Felix Wagner → [PARTEI] |
| Handelsregister-Nr. | DE_REGISTERED_HANDELSREGISTER_NR | HRB 77889 → [HRB] |
| IBAN | DE_IBAN | DE74 1001 1001 2625 4195 75 → [IBAN] |
| beA-SAFE-ID | SAFE_ID | de.brak.bea.9876543210 → [SAFE-ID] |
| Anschrift | LOCATION | Technologiepark 21, 01069 Dresden → [ORT] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | 4 O 55/26 → [AZ] |
Erreichte Konformität
- Entspricht dem Schutz elektronischer Dokumente gemäß ZPO § 298a.
- Lokale Verarbeitung — keine Übertragung vertraulicher Inhalte an Drittdienste.
- Schützt Geschäftsgeheimnisse gemäß GeschGehG und BRAO § 43a Abs. 2.
- Ruhezustandsverschlüsselung mit AES-256-GCM.
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Grenzen & Hinweise
Vertraulichkeitsschutzdokumente haben besonderen rechtlichen Status. Schwärzen Sie keine Angaben, die für den beantragten Schutz konstitutiv sind. Prüfen Sie ZPO § 298a vor jeder Änderung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Schutzschriften vor dem Einreichen über das Schutzschriftenregister schwärzen?
Ja. Das Tool bereitet die Schutzschrift für den Upload vor, ohne die Inhalte nach außen zu übermitteln.
Werden beA-SAFE-IDs erkannt?
Ja. Das System erkennt beA-SAFE-IDs als eigenen Entitätstyp.
Verlassen die Dateien mein Gerät?
Nein. Alle Schritte laufen lokal ab.