Die Redaktion des Sachverständigengutachtens entfernt personenbezogene Daten aus der gutachterlichen Stellungnahme nach ZPO §§ 402–414. Gutachten enthalten häufig Patientendaten, Adressen und Kontaktinformationen, die über das für das Gericht Notwendige hinausgehen. anonym.plus redigiert diese Angaben lokal ohne Serververbindung.
Wann es greift
Ein medizinischer Gutachter hat ein Sachverständigengutachten erstellt, das Patientendaten, Geburtsdaten und Rentenversicherungsnummern enthält. Vor der Weiterleitung an die Verfahrensparteien sollen diese Daten redigiert werden.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie das Gutachten in die lokale Anwendung.
- OCR extrahiert Text auch aus mehrseitigen medizinischen Berichten.
- Das System hebt Patientennamen, Geburtsdaten, IBAN und Rentenversicherungsnummern hervor.
- Prüfen Sie die Markierungen und bestätigen Sie die zu redigierenden Felder.
- Redigieren Sie die freigegebenen Angaben durch Schwärzung oder Platzhalter.
- Exportieren Sie das redigierte Gutachten; das Original verbleibt lokal.
Was Sie bereitstellen
- Das Sachverständigengutachten als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Redigieren, Schwärzen oder Anonymisieren.
- Optional: Markierung von Fachbegriffen, die unverändert bleiben sollen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Patient | PERSON | Heinrich Müller → [BEGUTACHT.] |
| Geburtsdatum | DATE_TIME | geb. 30.06.1955 → [DATUM] |
| Rentenversicherungsnr. | DE_RENTENVERSICHERUNG | 65 300680 M 020 → [RVNR] |
| Anschrift | LOCATION | Ahornweg 6, 50126 Bergheim → [ORT] |
| Gutachter | PERSON | Dr. Eva Schneider → [GUTACHT.] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | 9 O 101/26 → [AZ] |
Erreichte Konformität
- Schützt Gutachtendaten gemäß ZPO §§ 402–414 und DSGVO Art. 9.
- Keine Übertragung von Patientendaten — vollständig lokale Verarbeitung.
- Entspricht dem ärztlichen Berufsgeheimnis nach StGB § 203.
- Arbeitsdateien mit AES-256-GCM verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Das Gutachten muss die für die Beweisfrage notwendigen Tatsachen vollständig wiedergeben. Redigieren Sie keine Befunde oder Diagnosen; beschränken Sie die Redaktion auf Kontaktdaten und Identifikationsnummern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Patienten im Gutachten vollständig anonymisieren?
In der Kopie für Dritte ja. Die beim Gericht eingereichte Version muss den vollständigen Namen enthalten.
Erkennt das Tool auch Rentenversicherungsnummern?
Ja. DE_RENTENVERSICHERUNG ist ein unterstützter Entitätstyp.
Verlassen Patientendaten mein System?
Nein. Alle Schritte laufen lokal ab.