Die Maskierung der Vergleichsvereinbarung schützt personenbezogene Angaben im Prozessvergleich nach ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1. Vergleiche enthalten häufig Zahlungsbeträge, IBAN und persönliche Angaben beider Parteien; diese sollen vor Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Personen maskiert werden. anonym.plus erledigt dies lokal ohne Serververbindung.
Wann es greift
Nach einer außergerichtlichen Einigung soll der Prozessvergleich als Referenzdokument an eine Compliance-Abteilung weitergegeben werden. Zahlungsdaten und private Anschriften der Parteien sollen dabei maskiert werden.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie den Prozessvergleich in die lokale Anwendung.
- Das System findet IBAN, Zahlungsbeträge, Adressen und Personennamen.
- Prüfen Sie die markierten Stellen und bestätigen Sie die Maskierung.
- Maskieren Sie Finanzdaten und persönliche Angaben durch generische Kennzeichen.
- Exportieren Sie den maskierten Vergleich; das Original verbleibt auf Ihrem Gerät.
- Optional: Zuordnungstabelle für autorisierte Rückschlüsse aufbewahren.
Was Sie bereitstellen
- Den Prozessvergleich als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Maskieren, Redigieren oder Anonymisieren.
- Optional: Kennung von Beträgen, die aus buchhalterischen Gründen erhalten bleiben sollen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Kläger | PERSON | Otto Schulze → [PARTEI-K] |
| Beklagter | PERSON | Ingrid Weiß → [PARTEI-B] |
| IBAN | DE_IBAN | DE76 5001 0517 1371 5046 00 → [IBAN] |
| Betrag | FINANCIAL_AMOUNT | 12.500,00 EUR → [BETRAG] |
| Anschrift | LOCATION | Gartenstr. 2, 68161 Mannheim → [ORT] |
| Datum | DATE_TIME | Vergleich vom 12.06.2026 → [DATUM] |
Erreichte Konformität
- Schützt Parteidaten im Prozessvergleich gemäß ZPO § 794 und DSGVO Art. 5.
- Lokale Verarbeitung ohne Netzwerkverbindung zu Drittdiensten.
- Wahrt die Vertraulichkeit nach BRAO § 43a Abs. 2.
- Arbeitsdateien mit AES-256-GCM gesichert.
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Grenzen & Hinweise
Der Prozessvergleich muss vollstreckungsfähig bleiben (ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1). Maskieren Sie keine Angaben, die für die Vollstreckung erforderlich sind, insbesondere Parteibezeichnungen und Leistungspflichten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Zahlungsbeträge im Vergleich vollständig maskieren?
Ja, wenn die Weitergabe an Personen erfolgt, die den Betrag nicht kennen sollen. Für Vollstreckungszwecke müssen die Beträge erhalten bleiben.
Bleibt der Vergleich nach der Maskierung vollstreckbar?
Nur dann, wenn alle vollstreckungsrelevanten Angaben erhalten bleiben.
Verlassen die Dateien mein System?
Nein. Alle Arbeitsschritte sind lokal.