Das Schwärzen des verfahrenseinleitenden Schriftstücks tilgt überflüssige personenbezogene Angaben, bevor es bei Gericht eingeht. ZPO § 253 regelt den zwingenden Inhalt der Klageinschrift; die DSGVO gebietet Datensparsamkeit. anonym.plus erkennt die Identifikatoren lokal auf Ihrem Rechner und macht sie unkenntlich — kein Dokument wird an einen externen Dienst übertragen.
Wann es greift
Ein Rechtsanwalt bereitet das verfahrenseinleitende Schreiben für ein Zivilverfahren vor und möchte den Personalausweis seines Mandanten, die als Beleg eingereichten Bankverbindungen sowie Adressen unbeteiligter Dritter entfernen, bevor die Eingabe beim Amtsgericht eingereicht wird.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie den Klageantrag (PDF, DOCX oder eingescanntes Bild) in die lokal installierte Anwendung.
- Die integrierte OCR extrahiert den Text aus eingescannten Anlagen und passwortgeschützten PDFs.
- Der Erkennungsmotor findet Namen der Parteien, Geburtsdaten, Adressen, IBAN und Steuer-IDs.
- Prüfen Sie jeden Treffer und verwerfen Sie fälschlich erkannte Rechtsbegriffe.
- Schwärzen oder ersetzen Sie jeden bestätigten Identifikator durch eine neutrale Kennzeichnung.
- Exportieren Sie den bereinigten Schriftsatz; das Original bleibt unverändert auf Ihrem Laufwerk.
Was Sie bereitstellen
- Die Klageinschrift als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Schwärzen, Anonymisieren oder Teilmaskierung.
- Optional: eine Zuordnungstabelle, um interne Verweise später rekonstruieren zu können.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Kläger | PERSON | Klaus Bergmann → [PARTEI] |
| Ausweis | DE_PERSONALAUSWEIS | L01X00T471 → [AUSWEIS] |
| Anschrift | LOCATION | Musterstraße 12, 10115 Berlin → [ORT] |
| Geburtsdatum | DATE_TIME | geb. 14.03.1981 → [DATUM] |
| Bankverbindung | DE_IBAN | DE89 3704 0044 0532 0130 00 → [IBAN] |
| Steuer-ID | DE_TAX_ID | 86 095 742 719 → [STID] |
Erreichte Konformität
- Reduziert personenbezogene Angaben gemäß ZPO § 253 auf das verfahrensnotwendige Minimum.
- Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich lokal — kein Dokument erreicht einen Drittanbieter.
- Wahrt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach BRAO § 43a Abs. 2.
- Arbeitsdateien werden im Ruhezustand mit AES-256-GCM verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Bestimmte Angaben im Klageantrag sind unter Androhung der Unzulässigkeit zwingend. Entfernen Sie niemals Daten, die das Verfahren erfordert; beschränken Sie die Schwärzung auf Angaben, die für die Entscheidung unerheblich sind. Konsultieren Sie ZPO § 253, bevor Sie einen Identifikator tilgen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich den Personalausweis des Beklagten im Klageantrag schwärzen?
Nur dann, wenn das Verfahren ihn nicht als zwingenden Inhalt verlangt. Prüfen Sie § 253 ZPO und die jeweilige Verfahrensordnung, bevor Sie einen Identifikator entfernen.
Bleibt der bereinigte Schriftsatz gerichtsverwertbar?
Ja, solange alle zwingenden Angaben erhalten bleiben. Das Tool ändert ausschließlich, was Sie freigeben; wesentliche Pflichtangaben bleiben sichtbar.
Verlassen die verarbeiteten Dateien meine Kanzlei?
Nein. Sämtliche Verarbeitung findet lokal auf Ihrem Gerät statt — ohne Netzwerkverbindung zu einem Server. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt vollständig gewahrt.