Anonymisierung des Prozessschriftsatzes mit anonym.plus

Anonymisieren Sie Anträge und Schriftsätze, ohne ein Dokument aus der Hand zu geben.

Die Anonymisierung des Prozessschriftsatzes entfernt personenbezogene Daten aus Anträgen und Eingaben an das Gericht, bevor sie weitergegeben werden. ZPO §§ 129–133 regeln Form und Inhalt der Schriftsätze; die DSGVO verpflichtet zur Datensparsamkeit. anonym.plus lokalisiert und pseudonymisiert die Identifikatoren ausschließlich auf Ihrem Rechner.

Wann es greift

Eine Juristin erstellt einen umfangreichen Schriftsatz, der Daten mehrerer Parteien, Zeugen und unbeteiligter Dritter enthält. Vor der Weitergabe an die Gegenseite sollen Kontaktdaten, Kontonummern und Rentenversicherungsnummern unkenntlich gemacht werden.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie den Schriftsatz in der lokal installierten Anwendung.
  2. Der eingebettete OCR-Prozessor liest auch eingescannte Anhänge.
  3. Das Erkennungssystem hebt Namen, Adressen, Aktenzeichen und Finanzdaten hervor.
  4. Bestätigen Sie die Treffer und schließen Sie irrtümlich markierte Rechtsbegriffe aus.
  5. Ersetzen Sie die bestätigten Angaben durch Platzhalter oder maskieren Sie sie vollständig.
  6. Speichern Sie die bereinigte Kopie lokal; das Original bleibt unangetastet.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
BeklagterPERSONErika Mustermann → [PARTEI]
RentenversicherungDE_RENTENVERSICHERUNG12 345678 A 001 → [RVNR]
AnschriftLOCATIONBahnhofstr. 3, 80335 München → [ORT]
AktenzeichenCASE_NUMBER1 O 1234/26 → [AZ]
E-MailEMAIL_ADDRESSe.muster@beispiel.de → [EMAIL]
IBANDE_IBANDE27 1007 7777 0209 2997 00 → [IBAN]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Prozessschriftsätze müssen alle für das Verfahren notwendigen Angaben enthalten. Pseudonymisieren Sie ausschließlich Angaben, die für die Entscheidung nicht benötigt werden; prüfen Sie ZPO §§ 129–133 vor jeder Tilgung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Adressen von Zeugen im Schriftsatz anonymisieren?

In der Regel ja, wenn die Adresse für das Beweisthema nicht erforderlich ist. Klären Sie zuvor mit ZPO § 130, ob die Angabe verfahrensnotwendig ist.

Beeinträchtigt die Anonymisierung die Beweiskraft?

Nein. Rechtliche Argumente, Beweisangebote und Verweise auf Anlagen bleiben vollständig erhalten; nur personenbezogene Randangaben werden entfernt.

Wie rekonstruiere ich nach der Anonymisierung interne Querverweise?

Die lokal gespeicherte Zuordnungstabelle verknüpft jede Kennzeichnung mit dem ursprünglichen Wert — ohne das Gerät zu verlassen.