Die Tilgung von PII im Videovernehmungsprotokoll beseitigt personenbezogene Daten aus der Niederschrift einer Vernehmung per Videokonferenz nach ZPO § 128a. anonym.plus verarbeitet Protokoll und Aufzeichnungsvermerke lokal: Videokonferenz-URLs, Teilnehmernamen und Verbindungsdaten werden unkenntlich gemacht, der Aussageinhalt bleibt erhalten.
Wann es greift
Ein Zeuge oder Sachverständiger wurde per Videokonferenz vernommen. Das Protokoll enthält Verbindungsdaten, Zugangs-URLs und Personenangaben, die vor der Aktenablage oder Weitergabe getilgt werden müssen.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie das Videovernehmungsprotokoll in die lokal installierte Anwendung.
- Das System erkennt URLs, IP-Adressen, Konferenz-IDs sowie Namen und Anschriften.
- Technische Protokollangaben und Verfahrensbezüge werden gesondert markiert.
- Prüfen Sie jeden Vorschlag und passen Sie Kürzel bei Bedarf an.
- Tilgen Sie alle Fundstellen und speichern Sie die bereinigte Mitschrift.
Was Sie bereitstellen
- Das Videovernehmungsprotokoll als PDF, DOCX oder TXT.
- Den Modus: Tilgen, Ersetzen oder Maskieren.
- Optional: eine Liste technischer Begriffe, die erhalten bleiben sollen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Personen | PERSON | Sachverständiger Prof. Dr. Fischer → [SV_1] |
| Datum/Uhrzeit | DATE_TIME | Videotermin am 05.05.2026, 14:00 Uhr → [DATUM] |
| Videokonferenz-URL | URL | https://meet.gericht.de/az5o123 → [VC_URL] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | Az. 7 O 88/26 → [AZ] |
| IP-Adresse | IP_ADDRESS | 192.168.10.22 → [IP] |
| Anschrift | LOCATION | Büro Prof. Fischer, Universitätsstr. 1, 70569 Stuttgart → [ORT] |
Erreichte Konformität
- Unterstützt die datenschutzkonforme Aufbewahrung von Videovernehmungsprotokollen nach ZPO § 128a.
- Tilgt besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß DSGVO Art. 9.
- Keine externen Verbindungen: Protokoll und Aufzeichnung verbleiben auf Ihrem Gerät.
- AES-256-GCM-Verschlüsselung sichert alle Arbeitsdateien im Ruhezustand.
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Grenzen & Hinweise
Videovernehmungsprotokolle enthalten technische Metadaten, die indirekt auf Beteiligte schließen lassen können. Das System erkennt gängige Entitätstypen, doch die abschließende Prüfung technischer Kenndaten obliegt dem Anwender.
Häufig gestellte Fragen
Welche technischen Daten müssen im Videovernehmungsprotokoll getilgt werden?
Neben Namen und Anschriften sind Videokonferenz-URLs, Konferenz-IDs und IP-Adressen zu tilgen, da sie die Identifikation der Beteiligten ermöglichen.
Werden auch Aufzeichnungsdateien verarbeitet?
Das Tool verarbeitet Textdokumente. Für eingebettete Video- oder Audiodateien ist ein separater Schritt erforderlich.
Läuft die Verarbeitung vollständig offline?
Ja. anonym.plus benötigt keine Internetverbindung. Alle Inhalte bleiben auf Ihrem Gerät.